AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines

a. Allen unseren Bestellungen und Leistungen einschließlich entsprechender Angebote liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) zugrunde. Änderungen sowie abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen; gleiches gilt für den Ausschluss dieser AGB.
b. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
c. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 310 BGB).
d. Auch wenn diese AGB in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, ist allein die deutsche Textversion maßgeblich.

 

2. Preise (Vergütung, Kosten, Aufwendungen, Gebühren), Zahlungsbedingungen

a. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, zu denen Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wir gewähren keinen Skonto.
b. Falls keine Vorauszahlung und auch keine sonstige Zahlungsvereinbarung getroffen wurden, ist der Gesamtbetrag
– in Höhe von 60 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung,
– in Höhe von 30 % der Auftragssumme bei Beginn der Veranstaltung/Messe, und
– in Höhe der restlichen 10 % der Auftragssumme 14 Tage nach vollständiger Leistungserbringung zur
Zahlung fällig.
c. Uns entstehende Reisekosten und Spesen sind ebenfalls vom Kunden zu zahlen, soweit diese angemessen sind und im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie werden vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand und ergänzend entsprechend der jeweils geltenden Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet.
d. Beim Engagement von Künstlern kann zu den angegebenen Preisen ergänzend die Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen anfallen, die ebenfalls vom Kunden zu zahlen ist.
e. Eventuell im Rahmen der Leistungsdurchführung entstehende GEMA-Gebühren sowie eventuell im Rahmen einer Veranstaltung/Messe entstehende Energie-, Wasser- und Abfallkosten hat der Kunde zu tragen.
f. Der Kunde hat auch alle weiteren mit einer Veranstaltung/Messe zusammenhängenden und hierfür notwendigen Aufwendungen zu tragen, soweit diese nicht gemäß des vereinbarten Leistungsumfangs von uns zu tragen sind bzw. so weit hierüber keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
g. Sollten wir als Vertreter des Kunden Leistungen von Dritten beauftragen, gelten vorstehende Bestimmungen in unserem Verhältnis zum Kunden entsprechend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Stand dieser AGBs: Januar 2024
h. Leistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung unseres Auftrages stehen, aber nicht durch uns, sondern durch Dritte zu erbringen sind, sind vom Kunden zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht auf Leistungen Dritter zurückgreifen, sondern die jeweiligen Leistungen durch eigene Mitarbeiter ausführen lassen, wozu wir jederzeit berechtigt sind. Sofern keine besondere Vergütung für diese Leistungen vereinbart wird, hat uns der Kunde für diese Leistungen eine angemessene und ortsübliche Vergütung zu zahlen.
i. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, können wir – vorbehaltliche weiterer und vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurücktreten oder die weitere Ausführung des Vertrages bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden verweigern. Sollte die dadurch eingetretene Verzögerung Einfluss auf unsere Leistungserbringung haben, hat dies der Kunde zu verantworten, der insbesondere nicht berechtigt ist, aus diesen Gründen Mängel- oder Schadensersatzansprüche uns gegenüber geltend zu machen.
j. Über sämtliche Zahlungen stellen wir dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung.

 

3. Schutz- und Nutzungsrechte, Publikationsrechte

a. Alle durch uns erzeugten Ideen, Präsentationen, Skizzen, Konzepte, Kalkulationen, Planungen, Werke und Layouts, etc. sind unser geistiges Eigentum, an dem wir uns alle Rechte vorbehalten. Sie dürfen nur im vertraglich vereinbarten Rahmen bzw. aufgrund einer besonderen Vereinbarung genutzt, verändert, bearbeitet, verwertet und vervielfältigt werden. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.
b. Die Ausführung und Umsetzung unserer Konzepte, Planungen und Ideen bleibt uns vorbehalten. Die Ausführung und Umsetzung durch den Kunden sind nicht gestattet. Sollte es im Einzelfall nicht zur Auftragserteilung kommen, ist es dem Kunden untersagt, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Konzepte, Planungen und Ideen ganz oder in Teilen zu nutzen. Gleiches gilt für zur Verfügung gestellte Layouts, Texte oder sonstiger Vor- oder Unterlagen.
c. Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung bzw. ihre Umsetzung auf Bild-, Film- und Tonmedien jeder Art aufzuzeichnen und diese zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen, und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs. Wir sind insbesondere berechtigt, über die vertragliche Leistung bzw. ihre Umsetzung in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter zu berichten.
d. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen über die vertragliche Leistung bzw. die Veranstaltung/Messe herauszugeben, in denen die jeweils andere Vertragspartei namentlich benannt werden darf. Wir sind in Publikationen des Kunden auf unser Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

 

4. Durchführung und Organisation der Veranstaltung/Messe

a. Grundlage jeder vertraglich vereinbarten Veranstaltung/Messe ist ein durch den Kunden abgenommenes Konzept, eine mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein mit dem Kunden abgestimmter Kostenplan und eine wirksame Beauftragung in Form eines Vertrages.
b. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung/Messe erfolgt auf dieser Grundlage. Notwendig werdende wesentliche Veränderungen werden wir stets mit dem Kunden abstimmen. Im Übrigen sind wir in der Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung/Messe, insbesondere des Programmablaufs, frei. Wir unterliegen keinen künstlerischen Weisungen.
c. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume und -flächen an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen unseren Mitarbeitern und Beauftragten sowie beteiligten Dritten zugänglich sind. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der Auf- und Abbau von Messeständen und Bühnenbauten, die Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik möglich ist und Bühnenproben durchgeführt werden können.
d. Der Abschluss aller zur Durchführung der Veranstaltung/Messe bzw. der vertraglichen Leistungen notwendigen bzw. zweckmäßigen Verträge erfolgt durch uns im Namen und im Auftrag des Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, die wir mit dem Kunden getroffen haben. Wir werden hierdurch ausdrücklich vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig bzw. zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. Wir sind gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung/Messe beauftragt werden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
e. Um eine effiziente Auftragsdurchführung zu gewährleisten, ist es dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet, bzgl. der in lit. d) Satz 1 genannten Verträge direkt mit den jeweiligen Vertragspartnern bzw. Dienstleistern in Kontakt zu treten. Wir sichern dem Kunden aber zu, bei berechtigen Belangen dem Kunden einen direkten Kontakt zu vermitteln.
f. Wird die Durchführung der Veranstaltung/Messe ganz oder teilweise aus Gründen vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behalten wir unseren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen, was wir uns infolge der Befreiung von der Leistung ersparen und durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Gleiches gilt, wenn die Durchführung der Veranstaltung/Messe aus Gründen vereitelt wird, die keiner der
Vertragspartner zu vertreten hat, z. B. bei höherer Gewalt, unvorhergesehenen Ereignissen (Feuer, Streik, Aussperrungen etc.). Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
g. Sämtliche Gegenstände, die für die Durchführung der Veranstaltung/Messe transportiert werden müssen, werden stets auf Kosten und Gefahr des Kunden versandt. Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport in eigener Regie bzw. mit eigenem Personal durchführen.

5. Versicherungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Durchführung einer Veranstaltung/Messe, eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme, regelmäßig in Höhe von mindestens 5 Mio. €, für Personen und Sachschäden abzuschließen bzw. vorzuhalten und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.

 

6. Gewährleistung und Haftung

a. Unsere Gewährleistung für die vertraglich vereinbarte Leistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit sich nachfolgend nichts Abweichendes ergibt.
b. Der Kunde trägt das Risiko für die Sicherheit bei der Durchführung der Veranstaltung/Messe und dabei auch für die Sicherheit unserer Ausrüstung.
c. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung/Messe verursacht werden. Ebenso haften wir nicht für Ansprüche von Besucher der Veranstaltung/Messe.
d. Wir haften ebenfalls nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung/Messe oder die Verwirklichung eines besonderen Konzeptes des Kunden.
e. Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn wir trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Kunden Maßnahmen durchführen und diese Maßnahmen zu Leistungsstörungen oder Ansprüchen Dritter führen. In letzterem Fall hat der Kunde uns von Ansprüchen Dritter, die aufgrund dessen uns gegenüber geltend gemacht werden, freizustellen.
f. Wir haften nicht für die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie für Leistungsmängel von Dritten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung durch Dritte oder für sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten können.
g. Soweit wir in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließen, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der im Verhältnis mit dem Kunden vereinbarten Grenzen. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von uns beauftragte Dritte sind im Verhältnis von uns zum Kunden nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
h. Unsere Haftung auf Schadensersatz im Übrigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eingeschränkt:
(1) Wir haften auf Schadensersatz nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt. Davon abweichend haften wir bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflicht), für jede Form der Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
(2) Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Ertrags Durchführung typischerweise zu erwarten sind.
(3) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.

7. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung, Absage

a. Der Auftraggeber kann unter den nachfolgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen stornieren (im Folgenden: Rücktritt). Dem Auftraggeber wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. In diesem Fall hat der Auftraggeber den (vollen) vereinbarten Preis zu zahlen.
b. In den nachfolgenden Fällen eines Rücktritts durch den Auftraggeber stehen Service Factory, insbesondere unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie unternehmerischen Planungserfordernissen folgende Entschädigungen zu, die der Auftraggeber Service Factory zu erstatten hat: Es sei denn, die Eigenleistung der Service Factory, ermittelt nach den im Angebot ausgewiesenen Parametern, z.B. Stundenaufstellungen, übersteigt den jeweils zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung geltenden, vorgenannten Betrag. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Zugang des Rücktritts werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises vereinbart.
c. Der Auftraggeber hat Service Factory sämtliche Fremdleistungen zu erstatten, die er im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages bereits verauslagt hat bzw. zu verauslagen verpflichtet ist. Service Factory wird sich bemühen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Rücktritts die Kosten für die Fremdleistungen gering zu halten und entsprechend der jeweiligen Vertragsbedingungen die Verträge zu beenden.
d. Service Factory behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu verlangen, soweit Service Factory durch den Rücktritt tatsächlich und belegbar höhere Kosten entstanden sind.
e. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass Service Factory kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Auftraggeber auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Service Factory kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Auftraggeber Service Factory gegenüber als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis.
f. Eine Absage bzw. ein Rücktritt des Auftraggebers aus Witterungsbedingten Gründen ist nicht zulässig. Sollte eine Veranstaltung aus Witterungsgründen nach Einschätzung von Service Factory nicht sicher durchgeführt werden können, wird Service Factory die Veranstaltung absagen. In diesem Fall gelten die Regelungen nach Nr. d.

 

8. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, höherer Gewalt und Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien,
insbesondere der COVID-19-Pandemie

a. Wird die vertragliche Leistung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände bzw. höhere Gewalt, wie etwa Krieg, Unruhen, Überschwemmungen oder besondere Umweltgefahren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Auftraggeber als auch Service Factory den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
b. Wird der Vertrag in diesem Fall gekündigt, so kann Service Factory nach den gesetzlichen Regelungen Aufwandsersatz verlangen.
c. Ist die vertragliche Leistung infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie, insbesondere der COVID-19-Pandemie, auch mit dem Auftraggeber und den Teilnehmern zumutbaren Einschränkungen, wozu sich der Auftraggeber bereits jetzt verpflichtet, nicht durchführbar, hat Service Factory das Recht, dem Auftraggeber die Durchführung der Veranstaltung an einem anderen abzustimmenden Termin binnen eines Jahres anzubieten. Lehnt der Auftraggeber dies ab, kann er oder Service Factory den Vertrag kündigen. In diesem Fall der Kündigung ist Service Factory berechtigt, 60% des vereinbarten Preises zu verlangen, bzw. wenn dieser höher sein sollten, Ersatz sämtlicher Aufwendungen durch Service Factory bis zur Kündigung. Angesichts einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Undurchführbarkeit, sehen Auftraggeber und Service Factory diese Regelung als interessengerecht an.
d. Hängt die Durchführung einer Veranstaltung von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einzelner Teilnehmer ab, ist allein der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden. Service Factory darf davon ausgehen, dass die Teilnehmer etwaige solche Voraussetzungen erfüllen. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer etwaige gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen. Sofern aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben Nachweise über bestimmte Tests, Gesundheitsdaten, wie etwa Impfungen oder Genesungen, einzuhalten sind, hat ebenso allein der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden und der Auftraggeber dabei die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Datenschutzes, einhält. Sollte dies nicht so sein, darf Service Factory diesen Personen die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern, ohne dass dies Auswirkungen auf den vereinbarten Preis hat.

 

9. Sonstiges

a. Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.
b. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
c. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist.
d. Der zwischen uns und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.